Überwachung/Zertifizierung

Für Anwender von Bauprodukten ist es von größter Bedeutung, ausschließlich qualitativ hochwertige, normgerechte Produkte einzusetzen.
Alle Mitglieder und Kunden des Güteschutz Hessenbeton e.V. weisen durch eine freiwillige und unabhängige Fremdüberwachung nach, dass ihre Produkte die technischen Anforderungen sicher einhalten.

Überwachte Qualität ist am Gütezeichen zu erkennen:

Gütezeichen

(freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich)

Übereinstimmungszeichen
(gesetzlich vorgeschriebene Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich)

Im Geltungsbereich europäischer Fertigteilnormen (z.B. DIN EN 13225 – Stabförmige Bauteile) bringt der Hersteller selbst die CE-Kennzeichnung an. Konstruktive Fertigteile sind i.a. der Konformitätsnachweisstufe „2+“ zugeordnet. Eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle. Dieses Zertifikat wird von der Abteilung Überwachung und Zertifizierung des Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. als sog. notified body nach entsprechender Erstprüfung ausgestellt. Unter der Kenn-Nummer 0794 ist der Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. europaweit als zertifizierende Stelle anerkannt und erkennbar (NANDO-Liste).

CE-Zeichen
(für Produkte nach europäisch harmonisierten Normen)

Seit Oktober 2016 befindet sich das Baurecht in Deutschland in umfangreicher Änderung, die noch andauert. Zusätzliche Anfoderungen, die an Bauwerke und die dafür erforderlichen Bauprodukte in Deutschland gestelltwerden, sind in der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) enthalten, sowie in der neuen Musterbauordnung, deren Inhalte in die neuen Landesbauordnungen übernommen werden.

Davon betroffen sind alle Betonteile, die bislang mit dem CE-Zeichen und dem Übereinstimmungszeichen versehen werden mussten.

Alle Betonteile, die ein CE-Zeichen tragen, dürfen nicht mehr zusätzlich mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Diese Übereinstimmungszertifikate haben ihre baufaufsichtliche Bedeutung verloren.

Für einige Betonteile wie z.B. Balkonelemente (die kein CE-Zeichen führen können) sowie die Herstellung von Beton ist das bekannte Übereinstimmungzeichen weiterhin erforderlich.

Die Liste der zertifizierten Hersteller enthält eine Zusammenstellung aller überwachten Hersteller, die für die ausgewiesenen Produktgruppen Zertifikate erhalten haben und o.a. Zeichen führen dürfen. Als kompakte Übersicht aller Betriebe, die güteüberwachte Qualitätserzeugnisse aus Beton herstellen, ist die Liste der zertifizierten Hersteller ein Hilfsmittel für Auftraggeber bei der Auswahl von Herstellern.