Qualitätspolitik

Qualität der Tätigkeit

Da die Ausrichtung der Arbeitsweise von langfristigem Handeln geprägt ist, trägt der Güteschutz Hessenbeton e.V. dafür Sorge, dass die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle auch die Anforderungen an die neue europäische „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/109/EWG des Rates“ umfänglich erfüllt und dieses der Fachöffentlichkeit, insbesondere den Abnehmern von Fertigteile und Betonwaren, d.h. Auftraggebern, Planern, Bauämtern und Behörden gegenüber zweifelsfrei nachweisen kann.

Daher wurde im Jahr 2012 der Beschluss gefasst, das bestehende Qualitätssystem der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach DIN EN 45011 zertifizieren zu lassen. Die Umstellung auf die DIN EN ISO/EC 17065 erfolgte im Jahr 2015. Mit dieser Maßnahme soll das Vertrauen in die durch uns erteilten Zertifikate weiter gestärkt und zum Ausdruck gebracht werden, dass der Verband bestrebt ist, Änderungen in Gesetz- und Regelwerken zeitnah in die Arbeitsweise zu integrieren.

Unser Qualitätssystem soll genutzt werden, um

  • regelkonform zu arbeiten und Fehler in unserer Arbeit zu vermeiden
  • Neuerungen/Änderungen bei Gesetz- und Regelwerk in unserem Zertifizierungsprozess umzusetzen
  • Unparteilichkeit und rückverfolgbare Transparenz in unseren Abläufen sichtbar zu machen
  • die Bedeutung und Anerkennung der Zertifikate für Anwender, Herstellung und auch für die Marktüberwachung zu stärken

Es ist im Selbstverständnis des Güteschutz enthalten, dass weder natürliche noch juristische Personen aufgrund von politischen, emotionalen, subjektiven oder anderen Beweggründen durch den Güteschutz Hessenbeton e.V. diskriminierend behandelt werden. Daher weisen wir eindeutig darauf hin, dass unsere Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die nicht Mitglied des Güteschutz Hessenbeton e.V. sind oder werden möchten.

Umsetzung der Qualität

Die Umsetzung der Aufgaben kann in der angestrebten, hohen und fehlerfreien Qualität nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern erfolgen.

Dies schließt auch die eingesetzten Überwachungsbeauftragten mit ein. Alle Überwachungsbeauftragten müssen eine technische Ausbildung haben (z.B. Techniker, Ingenieur oder Meister).

Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind für uns selbstverständlich.

Die für diese Arbeit erforderlichen und notwendigen Mittel werden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und regelmäßig erneuert. Dies betrifft insbesondere EDV-Hilfsmittel wie z.B. Datenbanken und Überwachungsberichte.

Qualitätsziele

Die Qualitätsziele werden mit der Akkreditierung des Qualitätssystem jährlich formuliert und im Rückblick des Jahres auf ihren Erfüllungsgrad hin überprüft.