Überwachungs- und Zertifizierungsordnung
Seit über 60 Jahren haben sich die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als externe, unabhängige und neutrale Stellen daraauf spezialisiert, die Qualität von Betonteilen durch Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen nachzuweisen.
Grundlage für die Überwachung und Zertifizierung ist die „Überwachungs- und Zertifizierungsordnung“ (ÜZO).
Darin ist festgelegt, wann Zertifikate erteilt werden können, wie lange sie aufrecht erhalten bleiben und wann der Entzug eines Zertifikates erfolgen muss. Sie ist die grundlegende Regel zwischen den Herstellern von Betonteilen und den drei Güteschutzgemeinschaften. Durch die konsequente Anwendung ihrer Inhalte ist sie das Instrument, durch das die Anwender von güteüberwachten Betonteilen gerechtfertigtes Vertrauen in die erteilten Zertifikate und in das Gütezeichen setzen können. (Download siehe unten)
Die ÜZO ist in sieben Teile gegliedert:
- Teil 1 formuliert die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung des Gütezeichens durch die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Sie gehen über die jeweiligen vorhandenen, technischen Produktspezifikationen wie z.B. Normen, hinaus.
Hierdurch soll das Vertrauen aller Baubeteiligten in güteüberwachte Bauprodukte sichergestellt und aufrechterhalten werden. - Teil 2 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Übereinstimmungszertifikate und die Verwendung des Übereinstimmungszeichens auf der gesetzlichen Grundlage der Landesbauordnungen.
- Teil 3 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle als Voraussetzung für die Verwendung des CE-Zeichens durch die Hersteller auf der Grundlage der Bauproduktenverordnung (Verfahren 2+).
- Teil 4 enthält die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle. Er ist bei Betonteilen mit Gütezeichen anzuwenden.
- Teil 5 „Richtlinie für Betonteile ohne Norm“ (RiBoN) enthält Anforderungen für Betonteile, für die es bislang keien eigenen Normen/technischen Produktspezifikationen gibt.
- Teil 6 regelt die Kriterien für die Erteilung von Produktzertifikate im Geltungsbereich der ÜZO Teil und die Kriterien für die Zulassung von Prüfstellen
- Teil 7 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken gemäß den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) Abschnitt 1.2.3 und Anhang ABUG.
ÜZO Teil 1-3
- Teil 4 enthält die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle. Er ist bei Betonteilen mit Gütezeichen anzuwenden.
ÜZO Teil 4
- Teil 5 „Richtlinie für Betonteile ohne Norm“ (RiBoN) enthält Anforderungen für Betonteile, für die es bislang keine eigenen Normen/technischen Produktspezifikationen gibt.
ÜZO Teil 5
- Teil 6 regelt die Kriterien für die Erteilung von Produktzertifikaten im Geltungsbereich der ÜZO Teil 1 und die Kriterien für die Zulassung von Prüfstellen
ÜZO Teil 6
- Teil 7 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken gemäß den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) Abschnitt 1.2.3 und Anhang ABUG.
ÜZO Teil 7
Verzeichnis Betonteile
Die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz führen für die in diesem Verzeichnis aufgeführten Betonteile und Bauprodukte die Überwachung und Zertifizierung durch. Das Verzeichnis Betonteile wird von den drei Güteschutzgemeinschaften gemeinsam herausgegeben und genutzt.
Dieses Verzeichnis soll einen hohen Nutzwert für die Anwender von Betonteilen erreichen. Daher erfolgt die Gruppierung nach dem Verwendungszweck der Betonteile. Über die Form der Gliederung von Betonteilen nach ihren Verwendungsbereichen ist es möglich, nach Betonteilen und ihren Herstellern zu suchen.
Das Verzeichnis Betonteile ist nach folgenden Verwendungsbereichen der Produkte gegliedert:
- Wasser, Abwasser, Umwelt
- Garten-, Landschafts-, Verkehrswegebau
- Konstruktive Fertigteile
- Landwirtschaftliches Bauen
- Wandbauteile
- Wohnungsbau
- Energie und Kommunikation
- Baustoffe, Bauprodukte und nicht genormte Produkte
Verzeichnis Betonteile
Richtlinie erdfeuchte Zement-Gesteinskörnung-Wasser-Gemische (RiEZGW)
Die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz führen für die in dieser Richtlinie erdfeuchte Zement-Gesteinskörnung-Wasser-Gemische (RiliEZGW) aufgeführten Bauprodukte die Überwachung und Zertifizierung durch.
In dieser Richtlinie wird festgelegt, dass Hersteller von erdfeuchten Zement-Gesteinskörnung-Wasser-Gemischen (EZGW) ein System der werkseigenen Produktionskontrolle analog zu den Anforderungen europäischer Normen für andere Betonprodukte einrichten müssen (siehe Teil 4 der Überwachungs- und Zertifizierungsordnung ÜZO).
Die Richtlinie beinhaltet Anforderungen, Bezeichnungen, Prüfverfahren und Prüfhäufigkeiten im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle sowie Regeln der Fremdüberwachung und Zertifizierung nicht genormter Betonprodukte.